Energiehilfen für kleine und mittlere Unternehmen ab 11. April 2023

Härtefallhilfe KMU Energie

Mit dieser Härtefallhilfe sollen KMU unterstützt werden, die von besonders stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 betroffen waren. Das Ziel des Programms ist die Existenzsicherung und Abwendung besonderer Härten aufgrund der krisenbedingten Energiepreissteigerungen an KMU der gewerblichen Wirtschaft. Ab dem 11. April 2023 können Sie Ihren Antrag im ILB-Kundenportal stellen. Antragsschluss ist der 10. November 2023.

Gefördert werden Preiserhöhungen für leitungsgebundene (Strom, Gas und Fernwärme) sowie nicht-leitungsgebundene (Heizöl, Pellets u.a.) Energieträger. Dabei müssen sich die Energiepreise gegenüber dem Referenzjahr (i.d.R. 2021) mindestens verdreifacht haben.

Über die Antragsbedingungen berät Sie im Vorfeld zur Antragstellung Ihre zuständige Wirtschaftskammer (IHK/HWK).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit gern an das Team der CIT wenden, Ansprechpartnerin Frau Nadine Zeffler-Kockott.