Nach der Gründung

Förderung unternehmerischen Know-hows

Das BAFA bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert. Die Centrum für Innovation und Technologie GmbH ist regionaler Ansprechpartner für dieses Programm.

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Fördergegenstand

  • Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratungen für Migranten, Unternehmerinnen, Jungunternehmer, Behinderte, etc.
  • Unternehmenssicherungsberatungen

Nicht gefördert werden

  • u. a. Beratungen zu Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen, Vermittlertätigkeiten bzw. die Anbahnung des Erwerbs von Waren/Dienstleistungen Erarbeitung von Software, gutachterliche Stellungnahmen, Verkauf/Vertrieb/Marketing spezifischer Leistungen im Gesundheitswesen

Voraussetzungen der Förderung

  • Vor Antragstellung muss ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden.
  • Antragstellung online bei einer Leitstelle; diese erteilt Freigabe des Beginns der Beratung
  • Die Beratung ist im Unternehmen durchzuführen
  • Keine gleichzeitige Förderung dieser Beratung aus anderen öffentlichen Programmen

Art Höhe und Umfang der Förderung

  • Art der Förderung: Zuschuss
  • Max. Zuschuss:

80 % (neue Bundesländer ohne Berlin und Leipzig) der Bemessungsgrundlage in Höhe von 4.000,00 € (netto) bei Jungunternehmen (bis 2 Jahre Markttätigkeit) bzw. 3.000,00 € (netto) bei Bestandsunternehmen (ab 2 Jahre Markttätigkeit)

90% der Bemessungsgrundlage in Höhe von 3.000,00 € (netto) für Unternehmen in Schwierigkeiten

  • Förderumfang: maximal 5 Tage für Bestandsunternehmen
  • Keine Förderung der Umsatzsteuer

Beantragung / fördertechnische Abwicklung

Informationsgespräch zwischen Unternehmen und Regionalpartner

  • Antragstellung spätesten 3 Monate nach Informationsgespräch beim Regionalpartner durch das Unternehmen bei einer Leitstelle, Benennung durch den Regionalpartner
  • Abschluss des Beratungsvertrages erst nach Eingang des Informationsschreibens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Inaussichtstellung der Förderung
  • Spätestens sechs Monate nach Antragstellung: Einreichung bewilligungsrelevanter Unterlagen bei der Leitstelle (Verwendungsnachweis, de-minimis-Erklärung, Beratungsbericht, Rechnung des Beraters, Kontoauszug zum Nachweis der Rechnungsbegleichung)
  • Bewilligung/Auszahlung des Zuschusses an das Unternehmen durch das BAFA

Weitere Informationen finden Sie im PDF-Dokument „Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BMWi sowie unter:
https://www.bafa.de

 

Mikrokredit Brandenburg     Screenshot_2019-10-02_Vorteile_Mikrokredit_Brandenburg.png

Der Mikrokredit Brandenburg hat das Ziel, Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen zu unterstützen. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB ). Die Beratung zum Mikrokredit Brandenburg erfolgt persönlich und in Ihrer Nähe durch die Centrum für Innovation und Technologie GmbH.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

  • bei denen die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.
  • die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben.
  • bei denen die bestehende bzw. zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet.
  • deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

  • Betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsanteil: 100%Darlehensbetrag: mind. 2.000/max. 25.000 Euro/Vorhaben
  • Auszahlung: 100%
  • Laufzeit: bis zu 5 Jahre
  • Tilgungsfreie Zeit: bis zu 6 Monate
  • Zinsbindung: Dauer der Darlehenslaufzeit
  • Zinszahlung: monatlich nachträglich
  • Tilgung: monatlich nachträglich in gleichen Raten
  • Zinssatz: 1,77% (Stand 22.03.2016)
  • Außerplanmäßige Rückzahlung: jederzeit

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB ). Vor der Einreichung des Antrages bei der ILB ist eine befürwortende fachliche Stellungnahme von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer oder vom zuständigen Fachreferat im Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg einzuholen.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/mikrokredit-brandenburg/index.html

 

Sie sind interessiert? Rufen Sie uns gerne an. Alle Leistungen sind für Sie kostenfrei!