Voraussetzungen für eine Selbständigkeit
Motivation
Bevor Sie mit Ihren Vorbereitungen loslegen, sollten Sie sich Zeit nehmen, um sich über Ihre Gründungsmotivation klar zu werden. Viele Existenzgründer wollen endlich ihre eigenen Ideen und Potenziale umsetzen. Manche wollen ihr eigener Chef sein. Viele sehen in der Gründung die Chance, endlich richtig Geld zu verdienen. Viele sehen in der Selbstständigkeit den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit. Oft gibt es mehrere Motive. Was wollen Sie mit Ihrer Gründung für sich erreichen? Was sind Ihre Ziele? Gewichten Sie Ihre Motive auf einem Blatt Papier nach sehr wichtig; weniger wichtig und unwichtig und schreiben Sie dazu, wann Sie die damit in Zusammenhang stehenden Ziele erreicht haben wollen.
Persönlichkeit & Umfeld als Grundlage für die Selbständigkeit
In einem weiteren Schritt überprüfen Sie Ihre Situation. Ihre Persönlichkeit, Ihre Qualifikation, Ihr Umfeld (insbesondere die Familie) und Ihre Ressourcen sollten zu Ihrem Gründungsvorhaben passen.
Die Grundlage für den Erfolg oder Misserfolg Ihres Unternehmens liegt bei Ihnen. Die erfolgreiche Selbstständigkeit setzt neben der Leidenschaft für die Geschäftsidee eine hohe Selbstdisziplin voraus. Wie fast jeder Unternehmer werden Sie Niederlagen einstecken und zu überwinden haben. Sie müssen sich daher selbst motivieren können.
Ihre Kompetenzen und Neigungen sollten zur Geschäftsidee passen. Wenn Sie nicht gern auf Menschen zugehen, sollten Sie keine Versicherungen verkaufen. Auch gesundheitlich müssen Sie der Aufgabe gewachsen sein. Eine Allergie gegen Weizenmehl hat schon manchen Bäcker zur Aufgabe gezwungen.
Ressourcen
Entscheidende Ressourcen, über die Sie als Selbstständiger verfügen müssen, sind außer Gesundheit auch Zeit und Geld. Wenn Sie z.B. tagsüber oft familiäre Verpflichtungen wahrnehmen müssen, steht Ihnen diese Zeit nicht für die Kunden und das Unternehmen zu Verfügung.
Umfeld
Ihr soziales Umfeld, insbesondere Ihre Familie sollte hinter der Gründung stehen. Von Vorteil ist es, wenn Sie auf ein Netzwerk zurückgreifen können. Oft werden geschäftliche Kontakte über den Freundeskreis vermittelt.
Kundennutzen
Die Klärung des Kundennutzens des angebotenen Produkts bzw. der angebotenen Leistung ist der wesentliche Baustein für die Ausrichtung des Unternehmens. Je klarer Sie sich darüber sind, worin der Nutzen und somit das Kaufmotiv für den Kunden besteht, desto besser können Sie Ihre Zielgruppe eingrenzen, Ihre Wertschöpfung, d.h. den am Markt durchsetzbaren Preis einschätzen.
Typische Kundennutzen können sein:
- Der Kunde spart Zeit/Geld: z.B. Internethandel, Fertiggerichte, Billig-Telefonvorwahlen
- Der Kunde schafft sich eine lästige Tätigkeit vom Hals: z.B. Waschmaschine, Steuerberater, Tastentelefon
- Der Kunde hat das Gefühl, sich etwas Gutes zu tun: z.B. Nagelstudio, Kosmetikerin, Gourmetrestaurant
- Der Kunde erhöht seine gesellschaftliche Stellung: z.B. teure Markenmode, Luxusautos
Je größer und einzigartiger der Nutzen meiner Leistung für den Kunden, desto höher ist der Preis, der dafür bezahlt wird.
Der Businessplan
Sie haben eine super Geschäftidee, sind motiviert, wollen starten – wozu noch ewig an einem Businessplan schreiben? Der Businessplan ist der Bauplan Ihres Geschäfts. Dieses Konzept hilft Ihnen dabei, Ihre Pläne zu durchdenken und zu strukturieren.
Fast immer ergeben sich beim Schreiben Unstimmigkeiten oder eine Weiterentwicklung Ihrer Idee. Ein guter Businessplan zeigt Ihnen vorher, ob Sie mit Ihrem Geschäft Geld verdienen können. Die Form und der Umfang hängen vom geplanten Geschäftsmodell ab und davon, was Sie damit erreichen wollen: Wenn Sie mit einer Bank über einen Kredit verhandeln, wird sich diese vor allem für den Zahlenteil im Businessplan interessieren. Aber auch wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen und vom Arbeitsamt einen Gründungszuschuss erhalten möchten, müssen Sie anhand eines Konzeptes die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens nachweisen.
Beim Aufbau von Businessplänen hat sich folgende Grundstruktur bewährt:
- Zusammenfassung
- Geschäftsidee
- Gründer/in bzw. Team (Motivation, Qualifikation)
- Produkt/Leistung (Beschreibung)
- Markt (Kundennutzen, Zielgruppe, Wettbewerb)
- Marketing (Strategien zu Produkt, Preis, Vertrieb, Werbung)
- Organisation (Rechtsform, Personal und Struktur)
- Finanzplanung (z.B. Gewinn- und Verlustrechung, Liquiditätsplanung)
- Finanzierung (Kapitalbedarf, Eigenkapital, Fördermittel, Kredite)
Die Lotsendienste, "young companies" und die Kammern unterstützen Sie bei der Erstellung des Businessplanes und geben Ihnen weitere Informationen.
Der Bankkredit
Viele Existenzgründer brauchen für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee zusätzliches Kapital und wenden sich an eine Bank, um einen Kredit zu bekommen. Wenn Sie jedoch nicht über ausreichendes Eigenkapital oder andere Sicherheiten verfügen, ist es schwierig, selbst einen kleinen Kredit von der Bank zu erhalten.
Grund: Die Vergabe von Krediten an kapitalschwache Gründer ist für die Bank ein riskantes Geschäft.
Sie können jedoch einiges tun, um Ihre Chancen zu verbessern:
- Bereiten Sie sich gründlich auf Ihren Banktermin vor.
- Sie kommen als Unternehmer/in, deshalb ist zumeist der Firmenkundenbetreuer Ihr Ansprechpartner.
- Nicht jede Bank wird Ihr Vorhaben finanzieren – geben Sie nicht nach der ersten Absage auf! Vereinbaren Sie Termine mit mehreren Banken.
- Grundlage für Ihr Gespräch mit einer Bank ist ein aussagekräftiger Businessplan. Dieser sollte eine nachvollziehbare Finanzplanung und Rentabilitätsvorschau enthalten. Sie können Ihr Konzept gemeinsam mit einem Berater erstellen, sollten aber Ihre Planung gut kennen und erläutern können.
- Sie sind Kunde – seien Sie selbstbewusst, aber nicht überheblich.
- Ihr äußerer Eindruck ist wichtig - achten Sie auch auf ein gepflegtes Auftreten. Die Chancen eines positiven ersten Eindruckes bekommen Sie kein zweites Mal.
- Zeigen Sie der Bank, dass Sie bereit sind, selbst ins Risiko zu gehen, indem Sie eigenes Geld einsetzen.
Förderungen und Förderprogramme
Für Existenzgründer/innen in Brandenburg existieren zahlreiche Förderprogramme, die bei der Entwicklung des Unternehmens helfen können.
Die Anzahl der Fördermöglichkeiten ist dabei sehr vielfältig. Die Förderungen können folgende Form haben:
- Kostenübernahme für Beratung bzw. Coaching
- nicht rückzahlbare Zuschüsse
- verbilligte zinsgünstige Darlehen
- Bürgschaften
- Beteiligungen
Anträge auf Förderung müssen generell vor Beginn des geförderten Vorhabens gestellt werden.
Wichtige Internetadresse: www.foerderdatenbank.de
Allgemeines, Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Sozialversicherungen, etc.
Das Unternehmen entsteht mit der Anmeldung beim Gewerbe- bzw. Finanzamt.
Gewerbeamt
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Kommune anmelden und erhalten einen Gewerbeschein. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung. Zur Klärung, ob Ihre Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit ist, wenden Sie sich an Ihr Gewerbeamt bzw. direkt an das Finanzamt.
Finanzamt
Bei der Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen. Dieser bildet die Basis für die Zuteilung der Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit.
Sozialversicherungen
Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Selbständige haben die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken-/ Pflegeversicherung. Informationen dazu erhalten Sie bei den Krankenkassen.
Rentenversicherung
In der Regel sind Selbstständige bis auf einige Ausnahmen nicht rentenversicherungspflichtig. Es besteht die Möglichkeit, einen Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um seine Rentenansprüche nicht zu verlieren. Konkrete Informationen bekommen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort können Sie auch klären lassen, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind bzw. welche Auswirkungen eine freiwillige Weiterversicherung auf Ihren Leistungsbezug bei der Deutschen Rentenversicherung hat.
Arbeitslosenversicherung
Existenzgründer, die in den letzten zwei Jahren vor der Gründung ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten hatten bzw. ALG-I bezogen haben, können bei der Agentur für Arbeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen. Der Antrag ist innerhalb des ersten Monats der Selbständigkeit zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit.
Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Jeder Gewerbetreibende ist per Gesetz Mitglied in der Berufsgenossenschaft. Bei Scheinselbstständigkeit gilt die Sozialversicherungspflicht wie für Angestellte. Ob Ihre Tätigkeit Merkmale der Scheinselbstständigkeit aufweist, teilt Ihnen Ihr Sozialversicherungsträger auf Anfrage mit. Unter www.startothek.de können die erforderlichen Genehmigungen, die Sie für Ihr Unternehmen voraussichtlich benötigen, abgerufen werden.
Weitere Hilfe und Unterstützung geben die regionalen Lotsendienste, "young companies", "green companies" sowie die Kammern.
Die ersten 5 Jahre - Was passiert nach der Gründung?
Die ersten fünf Jahre gelten im Leben eines Unternehmens als besonders kritische Zeit. Hier werden durch mangelnde Erfahrung, ungenügende Marktkenntnis sowie schlechtes Controlling häufig entscheidende Fehler im Management gemacht: Finanzierungen brechen zusammen, weil der Umsatz nicht ausreicht. Die Gründerteams trennen sich, was dann oftmals zum Ende des Unternehmens führt. Als Unternehmer haben Sie eine Vielzahl an Aufgaben zu erfüllen.
Dazu gehören unter anderem:
- die ständige Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie,
- Kundengewinnung und -betreuung
- Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
- die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Ämtern und Behörden (z.B. Finanzamt; Sozialversicherungen)
- Auswahl und Führung des Personals.
Unterstützung für Selbstständige nach der Gründung
Es gibt für Unternehmer auch nach der Gründung eine Reihe von Unterstützung bei Problemen. Oft werden diese jedoch nicht ausreichend oder erst viel zu spät in Anspruch genommen. Nach der Gründung stehen die zuständigen Kammern (z.B. IHK und HWK) und die regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften den Unternehmer/innen mit ihren Erfahrungen und Netzwerken zur Verfügung. Wenn Sie professionelle Berater bei der Lösung von Problemen benötigen, können Sie sich in den ersten Jahren nach der Gründung über das BAFA Förderprogramm "Förderng unternehmerischen Know-Hows" einen großen Teil der Kosten fördern lassen. Achten Sie besonders auf Ihre Liquidität. Die Liquidität ist für das Unternehmen genauso wichtig, wie das Wasser unter dem Kiel eines Schiffes. Solange Sie Geld auf dem Konto haben, sind Sie handlungsfähig und können manövrieren. Machen Sie deshalb eine vorausschauende Liquiditätsplanung.
Gründung aus ALG-I
Die Bundesagentur für Arbeit kann Existenzgründungen aus ALG-I mit einem gewinnunabhängigen Gründungszuschuss (GZ) fördern. Höhe: bisheriges Arbeitslosengeld + 300 Euro (für die Sozialversicherungen) für 6 Monate. Anschließend kann für weitere 9 Monate nur noch der Zuschuss von 300 Euro beantragt werden.
Dabei handelt es sich um eine Kann-Leistung.
Checkliste: Habe ich Anspruch auf Gründungszuschuss?
Wenn eine der folgenden Fragen mit "nein" beantwortet werden muss, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Gründungszuschuss!
- Am Tag vor der Gründung erhalte ich ALG-I oder eine vergleichbare Leistung.
- Am Tag der Gründung habe ich noch einen Restanspruch auf ALG-I von mindestens 150 Tagen.
- Der Antrag wurde von der Bundesagentur für Arbeit abgeholt, bevor ich die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit vorgenommen habe.
- Die selbständige Tätigkeit wird hauptberuflich (mind. 15 h pro Woche und keine überwiegende andere Beschäftigung) ausgeübt.
- Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept (Businessplan) mit Finanzplanung liegt vor. *
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit der Gründungsidee. *
- Die Anmeldung bei Gewerbeamt / Finanzamt kann vorgelegt werden.
- Kenntnisse / Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit sind vorhanden und können belegt werden.
- Für Gründungswillige, die schon einmal selbstständig waren und gefördert wurden: Das Ende dieser Förderung ist mindestens 24 Monate her.
* bei diesen Punkten können die regionalen Lotsendienste,"young companies", "green companies" und die Kammern Hilfe und Unterstützung geben.
Eine verbindliche Zusage zum Gründungszuschuss erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit.
Gründung aus ALG-II
Wer sich aus dem ALG-II Bezug selbstständig macht, hat grundsätzlich weiter Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, solange mit dem Unternehmen kein ausreichender Lebensunterhalt erwirtschaftet werden kann. Gewinne werden dabei mit dem ALG-II anteilig verrechnet. Solange der der Gründer noch ergänzend ALG-II erhält, werden auch die Kosten der Sozialversicherung vom Träger der Grundsicherung übernommen.
Die Gewinnermittlung für Selbstständige mit ergänzenden Leistungen nach dem SGB II richtet sich nach der Einkommensanrechnungsverordnung und nicht nach der steuerlichen Gesetzgebung. Siehe Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942)
Darüber hinaus kann das Jobcenter folgende Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer/innen zur Verfügung stellen:
Einstiegsgeld (ESG) als Zuschuss zum ALG-II:
- wird nicht auf ALG-II angerechnet
- Dauer und Höhe regional unterschiedlich
Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II
- im Rahmen einer Einzelfallentscheidung sind zusätzliche Unterstützungen in Form eines Zuschusses (maximal 5.000 Euro) oder ein zinsfreies Darlehen möglich (zur Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern)
Checkliste: Folgende Voraussetzungen sind für eine Bewilligung erforderlich
(Sie müssen alle Voraussetzungen erfüllen)
- Gründung muss im Haupterwerb erfolgen
- Gewerbeanmeldung muss vorliegen
- formgebundener Antrag muss gestellt werden
- Vorliegender Businessplan, mit Finanzplan *
- Bestätigung der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle *
- Nachweis der unternehmerischen Eignung *
* bei diesen Punkten können die regionalen Lotsendienste, "young companies", "green companies" und die Kammern Hilfe und Unterstützung geben.
Gründungen ohne Leistungsbezug Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
Existenzgründer/innen ohne Leistungsbezug der Agentur für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung bekommen in unserer Region keine vergleichbare Förderung. Sie können jedoch die Unterstützung durch die regionalen Lotsendienste und die Kammern trotzdem in Anspruch nehmen.
Wichtig: Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und mehr und / oder bei einem monatlichen Gewinn ab 365,00 Euro und/oder bei Beschäftigung eines sozialversicherungpflichtigen Arbeinehmers entfällt die Möglichkeit der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Es müssen Beiträge für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden, wie jeder andere Selbständige auch. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Sonderfall: Nebenerwerbsgründungen
Grundsätzlich ist es möglich auch neben der Arbeitslosigkeit unter 15 h pro Woche eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, z.B. wenn die Voraussetzungen für eine Vollerwerbsgründung noch nicht gegeben sind.
Wichtig: Arbeitszeit, Einnahmen und Kosten sind der Agentur für Arbeit/dem Träger der Grundsicherung auf dafür vorgesehenen Vordrucken zu melden. Es erfolgen Gewinnanrechnungen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, die für ALG I und ALG II Bezieher unterschiedlich sind. Konkrete Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit, dem Jobcenter bzw. dem Amt für Grundsicherung.
Ansprechpartner: Laura Schubert
Telefonnummer: 03562/ 69 241 00 oder per Mail unter laura.schubert@cit-wfg.de